Honorare

Was verrechnen unsere Anwält:innen bei einer Mandatsübernahme?

In der Regel berechnet sich das Anwaltshonorar nach Zeitaufwand. Hinzu kommen die Spesen und die Mehrwertsteuer.

Unsere Mitglieder informieren Sie bei der Übernahme des Mandates über die Höhe ihres Stundenansatzes und die Grundlagen ihrer Rechnungsstellung. Bei der Festsetzung des Stundenansatzes berücksichtigen sie insbesondere die finanziellen Verhältnisse der Klientinnen und Klienten, die Höhe der Streitsumme, die Bedeutung des Mandates und die damit verbundene Verantwortung, spezielle Fach- und Fremdsprachenkenntnisse, sowie besondere Schwierigkeiten des Falles.

Als Orientierungshilfe:

Der Stundenansatz beträgt bei unseren Mitgliedern in der Regel zwischen CHF 200 und CHF 350 (zuzüglich MWST).

Bei knappen finanziellen Verhältnissen kann in Zivilprozessen, im Verwaltungsverfahren und für Geschädigte/Opfer im Strafverfahren unter Umständen unentgeltliche Prozessführung und unentgeltliche Rechtsvertretung verlangt werden. In diesen Fällen trägt der Staat vorläufig die Verfahrenskosten und das Anwaltshonorar. Falls die Klientin oder der Klient später in bessere finanzielle Verhältnisse kommt, kann der Staat diese Auslagen zurückfordern.

In Strafverfahren beantragt die Anwältin oder der Anwalt in bestimmten Fällen, dass sie oder er zur amtlichen Verteidigerin bzw. zum amtlichen Verteidiger bestellt wird. Die amtlich bestellten Anwältinnen und Anwälte werden ausschliesslich vom Staat entschädigt. Die Kosten des Staates für die amtliche Verteidigung werden entweder ebenfalls definitiv oder vorläufig vom Staat getragen. Oder sie werden direkt der oder dem Angeschuldigten auferlegt, vor allem, wenn es zu einer Verurteilung kommt.

Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.